Suchergebnisse
Suchergebnisse 1-20 von insgesamt 60.
Die Sache ist etwas schwierig zu beantworten, da deine Schilderung nicht den ganzen, notwendigen Sachverhalt darstellt. Grundsätzlich gilt, dass erst im Falle der Rente wegen Alter, zusätzliche Beiträge d.h. nach der Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit berücksichtigt werden können. Die Frage nach Vollrenten bzw. Zeitvollrente und anschließender Teilrente kann man erst nach Schilderung des vollständigen Sachverhalts beurteilen. Hier wäre aber u.U. die Rentenversicherung oder ein quali...
Nun etwas sachlich: Es gibt ja nicht nur die Erwerbsunfähigkeitsrente, sondern auch die Berufsunfähigkeitsrente als "abgemilderte" Form d.h. wenn nur noch eingeschränkte Erwerbstätigkeit möglich ist. Man kann diese auch als "Teilrente" bezeichnen. Alle diese Renten können auch auf Zeit gewährt werden. Alle diese Renten haben 2 Grundvoraussetzungen: 60 Monate Beitragszeit oder anzuerkennende Zeit innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 36 Beitragsmonate oder anzuerkennende Zeiten. Aber vorher so...
Deshalb plädiere ich ja, einen Ausweis zu beantragen - er hat Vorteile, die ich nutzen kann wenn ich dies will. Ich klage gerade mit meiner Tochter gegen das Versorgungsamt. Sie hat MC und auch Zöliakie - hat jedoch "nur" 30 % bekommen.
Bis zum Jahre 2012 war es so, dass sog. geringfügig Beschäftigte (400,- bzw. 450,-) nur auf Antrag rentenversicherungspflichtig waren. Ab 2013 sind alle Geringfügigen versicherungspflichtig - man kann jedoch einen Antrag auf Befreiung stellen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Das ist leider so wie Inaala schreibt. Bei meiner Tochter war es auch so, dass zu Beginn der Diagnose hohe Mengen Kortison gegeben wurde. Dann wurde es langsam reduziert und schließlich ausgelassen. Anschließend wurde eine Humiratherapie aufgenommen. Leider hat sich gezeigt, dass dies nicht ausreicht, sodass wiederum eine tägliche 5 mg Kortisongabe ansteht.
Wers genau lesen möchte, kann die 24 Tage aus dem Bundesurlaubsgesetz (§ 3) entnehmen.
Wers genau nachlesen möchte, der lädt sich das neue "Patientenrechtegesetz" herunter. § 630 g BGB behandelt speziell das Einsichtsrecht des Patienten. § 630g Einsichtnahme in die Patientenakte (1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen.§ 811 ist entspr...
Es gibt viele Gründe, weshalb jedweder "Dienstleister" nicht gerne "seine" Unterlagen herausrückt: 1. Der Patient kann zum Gegner werden, wenn er ärztl. Kunst- bzw. Behandlungsfehler geltend macht und hat Beweise in der Hand 2. Der Patient kann den "Dienstleister" leichter wechseln 3. Der Patient kann ja seit neuestem von seiner Krankenkasse die Abrechnungsunterlagen des Arztes einsehen - und zwischen Leistung und Rechnung vergleichen. 4. Der Patient kann heutzutage im Internet die "Behandlungsm...
Nein das darf die Arztpraxis definitiv nicht. Einschlägig ist hier kein Datenschutzgesetz, sondern das Strafgesetzbuch. Im Voksmund wird dieser Paragraf auch "Arztgeheimnis" genannt. Natürlich wird in der Praxis viel gemacht - aber der Arzt trägt im Zweifel die Verantwortung, wenn am anderen Ende des Telefones eben nicht der Patient, sondern ein Dritter hört. Auch eine E-Mail ist kein sicherer Kommunikationsweg, da die mail nicht durch das TMG bzw. TKG (Post- und Fernmeldegeheimnis) geschützt is...
Eine Fortbildung bei der Deutschen Rentenversicherung hat wohl ergeben, dass es eine Möglichkeit gibt. Dazu muß die Rente wegfallen. Dies kann man erreichen, indem man die Verdienstgrenzen über 2 volle Monate überschreitet. Dann soll die REnte wegfallen und die Möglichkeit eines neuen Antrages würde dann zur Berücksichtigung des neuen Rechts führen - aber alles ohne Gewähr - bitte von einem Rentenberater bzw. der DRV vorher beraten lassen:)
Nun es ist so, dass innerhalb einer "Bedarfsgemeinschaft" (soweit gemeinsam gewohnt und gekocht wird) erst mal grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass aus dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen man sich gegeneinander "unterhält". Das Kind hat ja einen eigenen Unterhaltsanspruch gegen den Vater und auch der Kindergeldanspruch wird ggf. mitgerechnet. Erst wenn festgestellt wird, dass es sich evtl. um keine Bedarfsgemeinschaft handelt oder das gemeinsame Einkommen nicht ausreicht (die Berechnung...
Es handelt sich um die obligatorische Erhöhung der Bestandsrenten ab dem 1.7. Dies hat nichts mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz zu tun. Im RV-Leistungsverbesserungsgesetz geht es darum, dass die Zurechnungszeit für Renten ab dem 1.7. um 2 Jahre (vom 60. auf das 62.Lj) verlängert worden ist. D.h. EU-Rentner ab dem 1.7. erhalten schon bei der Berechnung eine höhere Rente.
....man muß ihn ja nicht herzeigen - den Ausweis- wenn man nicht will.................................
...jetzt kenn ich wohl doch keine.......überigens im neuesten Finanztest ist ein interessanter Beitrag zum Thema neue BU-Versicherung.....
§ 306 Abs. 1 SGB VI ist hier einschlägig. Mit dem Rentenversichrungsleistungsverbesserungsgesetz handelt es sich um eine Änderung rentenrechtlicher Vorschriften. Und insoweit wirkt diese "Verbesserung" sich nicht für "Bestandsrentner" aus. Das ist gefühlt schon ungerecht - aber man wollte wohl "sparen"!
Leider gibt's da nur einen Paragrafen, der eine gewisse Variabilität vorsieht: § 300 SGB VI Ich habe dir eine Stellungnahme per PN über das neue Gesetz vom Fachverband übersandt.
Entgeltfortzahlungsgesetz: § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit...
Hallo, du solltest mehrere Angebote einholen und dann die Tarife vergleichen. Darüber hinaus solltest du die Beihilfevorschriften genau "studieren". Für Ausschlüsse bei privaten Gesellschaften kann eine erhöhte Beihilfe gewährt werden. Wirst du Beamter auf Probe ? oder auf Widerruf ? Die Betrachtung muß auch vor dem Hintergrund der Art des Beamtenverhältnisses und ggf. der Familienverhältnisse erfolgen.......viel Information vor der Unterschrift sind wichtig - diese Information sollte nicht "pro...
Hallo Sternchen1992, in diesem Abschnitt des Forums sind schon etliche Beiträge, wo Vor- bzw. Nachteil eines Schwerbehindertenausweises diskutiert wurden. Such einfach mal ein wenig und lese die Beiträge. Ich persönlich bin ja ein "Befürworter" der Vorteile - gerade bei 50 %(=Schwerbehinderung) - aber es gibt hier auch einige, die den Ausweis nicht so positiv sehen. Gleichwohl einige "Vorteile" aus meiner Sicht: - steuerlicher Freibetrag - besondere Schutzvorschriften am Arbeitsplatz (Integratio...
Schon mal im voraus vielen Dank - es gibt so wenige (die ich kenne) welche eine private BU-Rente beziehen, dass es für mich (und ich denke für jeden der eine hat) interessant ist wie sich der Ablauf bis zur Zahlung gestaltet. Zu mir kommen halt nur Mandanten, die abgelehnt werden............