Dienstag, 7. September 2010, 09:31 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

Beiträge: 194

Danksagungen: 2

CED: Morbus Crohn

Geschlecht: Männlich

1

Samstag, 31. Juli 2010, 00:13

GDB Widerspruch

Hi zusammen,

habe seit ca 30 Jahren crohn.
'97 40cm duenndarm wegoperiert, daraufhin GDB einstufung 30%
'09 60 cm duenndarm wegoperiert, keine Besserung, aber infolge von nun zu kurzen Darm ne Mangelernaehrung, GDB wurde daraufhin auf 40% angehoben.
(Merhfach taeglich stuhlgang, Bauchweh, Knochen/Muskelschmerzen, ihr kennt die typischen Beschwerden...)

Ich habe den 40% Widersprochen weil ich dies meiner Gesundheitssituation als nicht angemessen hoch genug empfinde. Widerspruch wurde ans Sozialgericht Muenster weitergeleitet. Und die haben nicht stattgegebene und sagen 40% sei ok! Wenn ich nicht damit einverstanden sei solle ich klagen.

Ich bin nach wie vor nicht damit einverstanden.
Nun meine Frage: Wer hat so eine Klage schonmal durchgefuehrt? Hab ich da ueberhaupt eine Chance? Wie gehe ich das am besten an um schnell zu nem positiven Ergebnis zu kommen? Hab hier im Forum zwar dies und das gelesen, aber nix konkretes und eigentlich hat mich alles nur versunsichert, prozess dauert Jahre und wird dann trotzdem abgeweisen...ist dem wirklich so? Wer hat mal recht bekommen und wie hat er das angestellt?
Bin fuer Tips sehr dankbar!


Lg
Helmer

ruepel

CK-Grünschnabel

Beiträge: 11

CED: Pouchi

Geschlecht: Männlich

Angehörige/r betroffen?: Nein

2

Samstag, 31. Juli 2010, 13:01

GdB Widerspruch

Hi

du solltest aufjedenfall Widerspruch einlegen.

Lass dich ambesten surch deb SoVD vertreten und beraten.

Dort kennt man sich damit aus mir wurde auch geholfen und habe jezt einen Gdb von 90.

Zuerst wollte man mir auch nur40% zugestehen .

Viel Glück



Rüdiger :daumenh:

Beiträge: 194

Danksagungen: 2

CED: Morbus Crohn

Geschlecht: Männlich

3

Samstag, 31. Juli 2010, 13:45

Hi Rüdiger,

erstmal danke fuer den Zuspruch!

Aber was ist ein SVoD?


lg
Helmer

Indersistina

CK-Moderatorin

Beiträge: 278

Danksagungen: 121

CED: Colitis ulcerosa

Geschlecht: Weiblich

Angehörige/r betroffen?: Nein

4

Samstag, 31. Juli 2010, 14:36

Hallo großmeisterbe,

ruepel meint sicher den Sozialverband Deutschland. Ich bin dort auch Mitglied und man kann sich dort in solchen Sachen beraten lassen... Auch hat der Sozialverband Anwälte und könnten dir eventuell helfen, vor Gericht zu ziehen... Auch Rentenanträge etc. können sie für dich und mit dir bearbeiten.

Ob es Erfolg haben wird, weiß ich leider nicht. Ich weiß nur, das meine Schwerbehinderung nach einem Widerspruch von mir irgendwann heraufgestuft wurde auf 50%, weil ich ganz konkrekt geschildert hatte, was meine Probleme im Alltag sind. Auch Sachbearbeiter brauchen Bilder, damit sie sich was unter den Problemen die ein Mensch mit Kurzdarm oder so hat, vorstellen können. Ich hatte in meinem Widerspruch geschildert, wie oft ich es nicht mehr mit sauberen Hosen zur Arbeit schaffte und das ich auch schonmal am Patientenbett stand (als Ergotherapeutin), Bettdecke zurückschlug, um mit der Patientin zu arbeiten, um mich 4 Sek später rasch zu entschuldigen, weil ich die nächste Toilette aufsuchen musste! Offenbar hatte ich damit ein Beispiel von mir gezeigt, mit dem die Sachbearbeiter etwas anfangen konnten...

Liebe Grüße, Kathrin
Blauer Text = Mod. Indersistina schwarzer Text = Meinung als Privatperson

ruepel

CK-Grünschnabel

Beiträge: 11

CED: Pouchi

Geschlecht: Männlich

Angehörige/r betroffen?: Nein

5

Samstag, 31. Juli 2010, 15:42

GdB Widerspruch

Hi Helmer

Es ist schon richtig was indrestina sagt,der SoVD ist der Sozialverband Deutschland ,hervorgegangen aus dem ehemaligen Reichsbund.

Du findest ihn eigentlich injeder grösseren Stadt schau mal im Internet nach.

Bei mir hat die Anwältin vom SoVD alles gemacht ich brauchte kaum was tun.

Sie hatte bei meinen Ärzten usw. Befunde und Akteneinsicht eingefordert ,ich hatte die Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbuden und dann nahm alles seinen Lauf.



Viel Glück Rüdiger